Aufgrund der wieder ansteigenden Inzidenzzahlen wird bis auf Weiteres auf den Gesang in der Kirche verzichtet.
Zur Sicherheit aller hatte sich der Kirchenvorstand bereits im September dazu entschlossen, die Gottesdienste nach der 3G-Regel durchzuführen.
Alle Besucher und Besucherinnen müssen auch weiterhin nachweislich geimpft, genesen oder getestet sein. Die Testpflicht gilt nicht für regelmäßig getestete Schulkinder und Kinder bis zum 6. Lebensjahr.