Zur Sicherheit aller hat sich der Kirchenvorstand dazu entschlossen, die Gottesdienste ab jetzt nach der 3G-Regel durchzuführen.
Alle Besucher und Besucherinnen müssen nachweislich geimpft, genesen oder getestet sein. Die Testpflicht gilt nicht für regelmäßig getestete Schulkinder und Kinder bis zum 6. Lebensjahr.
Im Gegenzug darf dann auch in der Kirche wieder gesungen werden – mit Maske.